Kategorie: , Datum: 16.01.2023,
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Das kommunale Haushaltsrecht in Deutschland ist in den vergangenen Jahren grundlegend erneuert worden. Es gilt nunmehr eine am kaufmännischen Rechnungswesen des Handelsgesetzbuches (HGB) orientierte kommunale Doppik. Nur in den Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen können die Kommunen zwischen der Doppik und der Kameralistik wählen. Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an der Doppik.
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