Aus dem Hauptausschuss vom 15.09.2014

Veröffentlicht am 17.09.2014 in Ratsfraktion

Nachlese zu Steuererhöhungen ...

Im Hauptausschuss wurde  auch der Tagesordnungspunkt Steuererhöhungen behandelt.

Die Verwaltung schlug eine Erhöhung aller 3 Steuerarten auf die möglichen fiktiven Hebesätze im GFG 2015 vor; im einzelnen: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 209% auf 213%, Grundsteuer B (Grundstücke, Gewerbegrundstücke, Häuser) von 413% auf 423% und Gewerbesteuer von 411% auf 415%.

Bei einem Verbleib auf den alten Steuersätzen verlöre die Gemeinde 67000€ bei der Zuweisungssumme im GFG (A 2000%, B 33000€, Gewerbe 35000%).

Innerhalb der Grundsteuer A wurde noch ein Zuschlag von 60% zur Instandhaltung der Wirtschaftswege erhoben.

Dieses Paket fand einhellige Zustimmung bei der CDU und den Grünen, während die UWG eine Verschiebung bis zur endgültigen Festlegung der fiktiven Hebesätze forderte.

Die SPD lehnte dieses Paket ab. Sie schlug vor, die Grundsteuer B nicht zu erhöhen. Interessierte Hauserwerber würden zusätzlich zu den hohen Grundstückskosten in der Gemeinde (die höchsten in der Umgebung) belastet. Gerade junge Familien, die wir unbedingt nach Raesfeld holen wollen (demograhischer Wandel), würden sicherlich abgeschreckt.

Bei der Grundsteuer A waren wir mit der Erhöhung einverstanden (sie bringt lediglich eine Belastung von in Summe aller von 2000€).

Mit dem Modell des Zuschlags von 60% aber waren wir nicht einverstanden.

Wir forderten stattdessen endlich das Verursacherprinzip einzuführen. Das bedeutet: derjenige, der den Schaden auf den Wirtschaftswegen verursacht, muss ihn auch beseitigen. Nicht die Fußgänger, nicht die Radfahrer, nicht die Motorradfahrer und auch in der Regel nicht die PKW-Fahrer, sondern die schweren Traktoren und Erntemaschinen beschädigen die Wege.

Das in Raesfeld praktizierte Modell 60% Zuschlag auf die Grundsteuer A bedeutet: 30000€ pro Jahr kommen der Sanierung der Wirtschaftswege zu gute, die Gemeinde führt aus dem allgemeinen Haushalt weitere 30000€ (das Geld aller Steuerzahler) hinzu.

Es stehen also pro Jahr 60000€ als Masse zur Sanierung zur Verfügung. Diese Summe hat für die zurückliegenden 5 Jahre nicht ausgereicht. Ca 367000€ wurden ausgegeben, in der "Sanierungskasse" waren aber nur 300000€.

Der Steuerzahler hat also weitere 67000€ hinzugelegt. Das ist keine Steuergerechtigkeit.

Nur etwa 1% der Wirtschaftswege wurden damit saniert.

Wir forderten in einem 1. Schritt eine Erhöhung des Zuschlags auf mindestens 80% bis ein neues tragfähiges Modell gefunden würde.

CDU, UWG und Grüne sprachen sich dagegen aus.

Die Schlussabstimmung über diesen Tagungsordnungspunkt brachte das folgende Ergebnis: CDU und Grüne für den Verwaltungsvorschlag, UWG und SPD lehnten ihn ab.